Wann ist eine Auffangwanne erforderlich?

Eine Auffangwanne ist eine Sicherheitsmaßnahme beim Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen. Sie soll aus der Anlage bzw. dem Lagerbehälter austretende Stoffe auffangen (im Brandfall auch Löschwasser) und damit ihre Freisetzung in Erdreich oder Gewässer verhindern.

Wann ist eine Auffangwanne erforderlich?
Im Zuge korrekter und gesetzeskonformer Gefahrstofflagerung kommt man um die Anschaffung einer Auffangwanne nicht herum. In allen Betrieben, in denen mit brandfördernden, entzündlichen, wassergefährdenden, toxischen oder explosiven Stoffen gearbeitet wird, sind sie unabdingbar.

Eine Auffangwanne muss den Inhalt des größten Behälters bzw. mindestens 10% der eingelagerten Menge aufnehmen können. Sofern die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in Wasserschutzgebieten generell zulässig ist, muss eine Auffangwanne in diesem Fall 100% der gesamten Lagermenge aufnehmen können.

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) muss eine Auffangwanne für wassergefährdende Stoffe bestimmte Mindestanforderungen in der Materialdicke, Materialgüte und Schweißqualität erfüllen. Zudem darf die Herstellung nur durch zugelassene und zertifizierte Unternehmen erfolgen.

Welche Gefahrstoffe müssen auf Auffangwannen?

Welche Gefahrstoffe können in welchen Auffangwannen gelagert werden?

Auffangwannen aus Stahl
Altöl (brennbar, Flammpunkt >55°C)
Diesel / Heizöl (brennbar, Flammpunkt >55°C)
Nitro, Benzin (hochentzündlich bis entzündlich)

Auffangwannen aus Kunststoff
Säuren bis Konz. 20%, Batteriesäure 37%ig

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